Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1. Gültigkeit
Die nachstehenden allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für die gesamte
Geschäftsverbindung, also für alle Verträge, die mit oder nach der Übersendung dieser Bedingungen an
den Besteller mit diesem abgeschlossen werden.
Jeder Auftrag, der nach Zusendung dieser Bedingungen erteilt wird, gilt als Anerkennung der nachstehenden
Vereinbarung, auch wenn in dem Auftrag anderslautende allgemeine Geschäftsbedingungen des
Auftraggebers beigefügt sind. Diesen wird ausdrücklich widersprochen. Im übrigen sind abweichende
Bedingungen des Auftraggebers unverbindlich, wenn nicht widersprochen wird, es sei denn, die Geltung
der anderslautenden Bedingungen ist ausdrücklich schriftlich durch uns bestätigt.
2. Preise
Von uns genannte Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preise und
Konditionen sind freibleibend und für Nachbestellungen unverbindlich. Maßgeblich sind die am Tage der
Lieferung gültigen Preise und Bedingungen. Wesentliche Kostenänderungen, insbesondere bei
Rohstoffen, Lohn, Energie usw., berechtigen uns zur Preisanpassung und bei Nichteinigung über die neue
Preisstellung zum Rücktritt.
3. Aufträge
Prospektangaben über unsere Produkte und deren Preise sind ausschließlich als Aufforderung zur
Abgabe eines Vertragsangebotes zu verstehen. Der erste Auftrag durch den Besteller stellt das
Vertragsangebot, dass durch unsere Auftragsbestätigung und die Auslieferung angenommen wird.
Maßgebend für den Inhalt des zustande gekommenen Vertrages ist unsere Auftragsbestätigung bzw. der
Inhalt der vom Besteller angenommen Lieferung. Von uns erstellte Angebote sind unverbindlich. Aufträge
vonseiten des Bestellers aufgrund dieser Angebote werden von uns durch gesonderte schriftliche
Auftragsbestätigung angenommen. Diergarten ist berechtigt, die bestellten Mengen um bis zu 10 % zu
überschreiten oder zu unterschreiten.
4. Druckvorlagen/Pläne
Von uns erstellte und vorgelegte Entwürfe, Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichte, usw. sind nicht
verbindlich.
Sie sollten dem Besteller lediglich einen Überblick über die verschiedene Ware geben.
Die von uns angefertigten Pläne sind nach bestem Wissen erstellt, verbindlich werden sie dann, sobald
der Besteller schriftlich die Freigabe erklärt hat.
Wir behalten uns das Urheber- und Nutzungsrecht an allen von uns erstellten Zeichnungen, Pläne,
Abbildungen, Entwürfe und Schemen vor. Von uns gefertigte Skizzen, Entwürfe und Muster sowie
entworfene Modelle werden gesondert berechnet. Geringfügige Abweichungen in der Druckfarbe und
Ausführung sind vorbehalten.
5. Lieferzeit
Wird ein ausdrücklich vereinbarter Liefertermin überschritten, so hat der Besteller das Recht, uns eine
angemessene Nachfrist zu setzen. Erfolgt aus von uns zu vertretenden Gründen die Lieferung auch nicht
innerhalb der Nachfrist, so kann der Besteller durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.
Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen.
Betriebsstörungen bei uns bzw. bei Zulieferanten, z. B. Materialmangel, Verkehrsstörungen, Arbeitskonflikte,
sowie alle Umstände, die von uns nicht zu vertreten sind, berechtigen uns, vom Vertrag zurückzutreten
oder die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben.
Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.
6. Abrufaufträge
Bei Erteilung von Abrufaufträgen ohne Terminangabe sind wir berechtigt, von der Fertigstellung an,
die Ware dem Besteller zu berechnen und Zahlung zu verlangen. Falls bei einem solchen Abrufauftrag die
Ware von uns bis zum Abruf zu lagern ist, sind wir befugt, Lagergeld zu berechnen. Bei Abrufaufträgen mit
Terminangabe kann die Ware zum vereinbarten Termin auch ohne Abruf zum Versand gebracht werden.
7. Fracht
Der Versand geschieht in jedem Fall, auch bei Vereinbarung frachtfreier Lieferung, auf Gefahr des
Bestellers und nach unserem Ermessen ohne Verantwortlichkeit für billigste und schnellste Verfrachtung.
Für Beschädigung der Ware während der Fracht haften wir nicht.
Unsere Bedingungen für Lieferungen ins Ausland basieren auf den "Incoterms" in der jeweils aktuellen
Fassung.
8. Warenrückgabe
Bei einer eventuellen Rücknahme gelieferter Artikel wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben,
soweit nicht die Rückgabe durch Umstände verursacht worden ist, die wir zu vertreten haben.
9. Reparaturen
Kostenvoranschläge für Reparaturarbeiten werden so genau wie möglich aufgestellt, sind jedoch
unverbindlich.
Irgendwelche Haftung für das Handelsabkommen, den Untergang oder die Beschädigung von uns
übergebener Teile durch Diebstahl, Feuer, Unruhen oder ähnliche Ursachen, die wir nicht zu vertreten
haben, übernehmen wir nicht.
10. Gefahrenübergang
Die Gefahr der Verschlechterung und des Unterganges der Ware geht auf den Besteller über, sobald die
Ware den Lagerraum verlassen hat, gleichgültig, ob sie durch uns oder unmittelbar von unserem
Vorlieferanten an den Besteller versandt wird; dies gilt auch bei Teillieferungen.
Verzögert sich die Versendung der Ware auf Veranlassung des Bestellers, so geht die Gefahr auf ihn über
sobald wir die Versandbereitschaft mitgeteilt haben.
11. Gewährleistung
Mängelrügen und Beanstandungen müssen unverzüglich bei Erhalt der Ware geltend gemacht werden.
Die Lieferung gilt 8 Tage nach Ankunft der Ware am Bestimmungsort als einwandfrei abgenommen,
sofern nicht innerhalb dieser Frist eine Mängelrüge erhoben wird. Eine Gewährleistungsverpflichtung
besteht nicht, falls die vorgenannte Frist nicht eingehalten ist.
Unsere Gewährleistung erstreckt auf zugesicherte Eigenschaften und Fehlerfreiheit entsprechend dem
jeweiligen Stand der Technik. Änderungen in der Konstruktion oder Ausführung, die wir vor Auslieferung
eines Auftrages an einer Ware allgemein vornehmen, fallen nicht unter die Gewährleistung.
Die Gewährleistungszeit beträgt 6 Monate und beginnt mit Gefahrenübergang.
Ein gewährleistungsfähiger Mangel an der Ware liegt bei natürlichem Verschleiß oder bei Beschädigung
durch unsachgemäße Behandlung nicht vor. Die Gewährleistung erlischt, wenn die von uns gelieferte
Ware durch Dritte in ihrem Bestand verändert wird und, wenn Einbau- und Bedienungsanleitungen nicht
beachtet werden oder wenn die Ware nicht bestimmungsgemäß verwendet wird.
Für Mängel wird nach unserer Wahl Gewähr durch kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung
geleistet.
Ein Wandlungs- oder Minderanspruch ist nur gegeben, wenn nach unserer Entscheidung Nachbesserung
nicht eingehalten wird oder Ersatzlieferung nicht erfolgen kann oder eine vom Besteller dafür gesetzte,
angemessene Frist von uns nicht eingehalten wird. .
Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann eine Herabsetzung der Vergütung oder,
nach Wahl des Bestellers, Rückgängigmachung des Vertrages verlangt werden.
Durch die Nachbesserung oder Ersatzlieferung wird die Gewährleistungszeit nicht verlängert oder
erneuert.
12. Schadensersatz/Haftung
Schadensersatz leisten wir nur innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen und nur für Fehlen
zugesicherter Eigenschaften.
Für Folgeschäden entsteht eine Schadensersatzverpflichtung nur, wenn die Zusicherung den Besteller
gerade gegen den eingetretenen Folgeschaden absichern sollte. Im übrigen wird nur für Schäden, die von
uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, gehaftet.
Sollten aus irgendwelchen Rechtsgründen Schadenersatzansprüche gegen uns begründet sein, so
beschränkt sich unsere Haftung in der Höhe des tatsächlichen bezahlten Warenpreises nach der
Originalrechnung. Für die vom Besteller zur Verfügung gestellten Teile wird keinerlei Haftung übernommen.
13. Zahlungsbedingungen
a, Die Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen.
b, Bei Zahlungseingang innerhalb von 10 Tage ab Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto.
Musterkostenrechnungen, Versandkostenberechnungen und Rechnungsbeträge unter € 100,00 sind
zahlbar innerhalb 14 Tagen rein netto.
Auf Rechnungen über Reparaturen und andere Dienstleistungen sowie Ersatzteile wird kein Skonto
gewährt.
c, Zahlung durch Wechsel ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit uns zulässig. Bei Zahlung durch
Wechsel werden für die Laufzeit des Papiers Diskontspesen berechnet. Im übrigen werden Scheck- und
Wechselzahlungen nur erfüllungshalber angenommen. Ihre Hereinnahme bedeutet keine Stundung und ist für
uns grundsätzlich spesenfrei. Erfüllungswirkung tritt erst dann ein, wenn das Geld frei Zahlungsstelle bei
uns eingegangen ist.
d, bei Zielüberschreitungen sind wir berechtigt, ohne dass es einer Mahnung bedarf, den Rechnungsbetrag mit
3 % über Bundesbank-Diskont pro Monat aus der offenen Forderung sowie aus allen sonstigen, mit dem
Verzug in Zusammenhang stehenden Kosten, insbesondere Mahn- und Inkassokosten, zu verzinsen.
Wir behalten uns vor, weitergehende Verzugszinsen geltend zu machen.
Der Besteller verpflichtet sich für den Fall der Zielüberschreitung sämtliche Kosten des Zahlungsverzuges,
insbesondere Mahnkosten sowie die Kosten der Inanspruchnahme eines Inkassobüros in handelsüblicher
Höhe zu tragen. Für jede schriftliche Mahnung sind wir berechtigt € 10,00 zu berechnen.
e, Bei unbefriedigenden Auskünften über die Bonität des Bestellers oder, wenn nach dem Abschluss des
Vertrages in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung eintritt oder bekannt wird,
durch die unser Zahlungsanspruch gefährdet werden könnte, der Besteller mit der Erfüllung anderer
Verbindlichkeiten uns gegenüber in Verzug gerät, ein Wechsel oder Scheck bei Fälligkeit nicht eingelöst
wird, der Besteller allgemein seine Zahlungen einstellt oder aber über sein Vermögen das Vergleichs- oder
Insolvenzverfahren eröffnet wird, sind wir berechtigt, die Fortsetzung einer laufenden längerfristigen
Belieferung oder die erst noch beabsichtigte Belieferung nach unserer Wahl von einer Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung abhängig zu machen oder aber vom Vertrag, soweit er von uns noch nicht erfüllt
worden ist, zurückzutreten.
f, Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen, ins besonders wegen
Mängelrügen nicht berechtigt, soweit es sich nicht um unbestrittene oder rechtskräftige Forderungen
handelt. Forderungen des Bestellers gegen uns dürfen nur mit unser ausdrücklichen Genehmigung an
Dritte abgetreten werden.
g, Eingehende Zahlungen werden grundsätzlich auf die ältesten offenstehenden Posten in Anwendung der
gesetzlichen Vorschrift des § 367 BGB angerechnet.
h, Verweigert der Besteller die Annahme der gelieferten Ware, so wird unser Anspruch auf Vergütung sofort
fällig; es bleibt unserer Wahl überlassen, ob wir die Ware am Ort des Schuldners einlagern oder
Rücksendung veranlassen, wobei etwa anfallende Mehrkosten vom Besteller zu tragen sind. Der Besteller ist
in diesem Falle zur Abholung der Ware verpflichtet. Er kann die Zahlung der Vergütung nicht von der
Übergabe der Ware abhängig machen.
Teillieferungen sind für sich und ohne Rücksicht auf die Restlieferung zu bezahlen.
14. Eigentumsvorbehalt
a, Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen, von uns gelieferten Waren vor, bis alle, auch die bedingt
und künftig entstehenden Forderungen, die wir gegen den Besteller aus den jeweiligen Geschäftsverbindungen
haben, erfüllt sind.
b, Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts, insbesondere durch Rücknahme der Ware, die im Falle des
Zahlungsverzugs oder der Gefährdung unseres Eigentumsanspruches zulässig ist, gilt nicht als Rücktritt
vom Vertrag.
a, Unbeschadet der Zahlungsverpflichtung des Bestellers sind wir berechtigt, die zurückgenommene Ware
b, freihändig bestens zu verkaufen und den Erlös gutzuschreiben oder
c, zum Vertragspreis - abzüglich aller gewährten Boni, Rabatte und sonstigen Nachlässe und unter Abzug
einer Wertminderung von wenigstens 20% des Vertragspreises - gutzuschreiben.
d, Von einer Pfändung oder von jeder anderweitigen Beeinträchtigung unserer Eigentumsrechte durch
Dritte hat uns der Besteller unverzüglich Mitteilung zu machen und das Eigentumsrecht sowohl Dritten als
auch uns gegenüber schriftlich zu bestätigen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der unter
Eigentumsvorbehalte gelieferten Waren ist dem Besteller untersagt. Wir gestatten dem Besteller
widerruflich die Weiterveräußerung von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware im gewöhnlichen
Geschäftsgang, jedoch nicht mehr in den Fällen von Ziff. 14,e;. Der Besteller tritt uns schon jetzt alle ihm
aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten ab. Die abgetretenen
Forderungen dienen der Sicherung aller Ansprüche nach a).
Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zur Erfüllung eines Werk- oder Werklieferungsvertrages verwandt, so
wird die Forderung aus dem Werk- oder Werklieferungsvertrag im gleichen Umfang im voraus an uns
abgetreten.
Der Besteller ist zum Einzug der abgetretenen Forderung nicht mehr in den Fällen von Ziff. 14e) und, wenn wir
diese Ermächtigung widerrufen haben, berechtigt.
e, Auf unser Verlangen hat der Besteller unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er Ware veräußert hat
und welche Forderungen ihm aus der Weiterveräußerung zustehen, sowie uns auf seine Kosten öffentlich
beglaubigte Urkunden über die Abtretung der Forderung auszustellen.
f, Der Eigentumsvorbehalt gemäß den vorstehenden Bestimmungen bleibt auch bestehen, wenn einzelne
unserer Forderungen in eine laufendende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und
anerkannt ist.
g, Übersteigt der Wert sämtlicher für uns bestehende Sicherheiten unsere Forderung insgesamt nachhaltig um
mehr als 20% , so verpflichten wir uns auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherungen
nach unserer Wahl.
15. Erfüllungsort
Ausschließlicher Gerichtsstand sowie Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungen ist der
Sitz unseres Unternehmens.
Wir sind befugt, den Besteller auch an seinem gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Es gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
Eine eventuelle Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt
die Gültigkeit der übrigen Klauseln nicht.
Abweichungen von diesen Bedingungen gelten nur, soweit sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.